Wir verbessern Dolos und die öffentliche Website von Forensic Intelligence fortlaufend, damit sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, einschließlich Personen, die nur mit der Tastatur arbeiten oder Screenreader wie VoiceOver verwenden.
Ausrichtung an EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
Barrierearm über unterstützte Sprachen hinweg
Ausgelegt für VoiceOver und Screenreader
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Dolos-Landingpages, Rechtsseiten, das Help Center, Abonnements, Message-Flow- und How-It-Works-Seiten, den Kontolöschungsablauf, die Kontaktseite sowie die öffentliche Website forensicintelligence.ai.
Umgesetzte Maßnahmen
Die aktuelle öffentliche Umsetzung umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Skip-Links, semantische Landmarks und Tastatur-Fokusziele für eine schnellere Navigation.
- Sichtbare Fokuszustände für Links, Buttons, Formulareingaben und mobile Navigationselemente.
- Zugängliche Beschriftungen und übersetzte Aria-Labels für wichtige Formulare, Dialoge und Navigation.
- Dekorative Icons und nicht notwendige Animationselemente werden, wo passend, vor Assistenztechnologien verborgen.
- Unterstützung für reduzierte Bewegungen und VoiceOver-Modus, um ablenkende visuelle Effekte zu minimieren.
- Ein dauerhafter Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer für Hilfe- und Rechtsinformationen.
VoiceOver- und Screenreader-Unterstützung
Die öffentlichen Seiten verwenden semantische Landmarks, übersetzte Beschriftungen und eine Behandlung dekorativer Icons, damit VoiceOver und andere Screenreader sich auf sinnvolle Inhalte konzentrieren können.
Feedback und Unterstützung
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einem alternativen Format benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail und nennen Sie Seite, Sprache, Gerät und verwendete Assistenztechnologie.
- Kontakt zur Barrierefreiheit: [email protected]
Marktüberwachung
Für Barrierefreiheitsfragen nach dem deutschen BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
- Zuständige Stelle: MLBF